" Zuwanderung im Zwielicht "?

" Zuwanderung im Zwielicht "?
Deutschland ohne Friedensvertrag,keine Souveränität, kein Volksentscheid der Zuwanderung.
Überfremdung kommt einer Besatzung gleich, und dürfte ein Verstoß gegen die Genfer Konvention bedeuten, wie auch gegen das Völkerrecht.  (sollte geprüft werden, und bis zur Klarstellung außer Kraft gesetzt werden.)
Laut völkerrecht besteht Deutschland in den Grenzen von 1937.
Sollte dies bestätigt werden ,könnte man die Zuwanderung mit einen Volksentscheid herbeiholen und  mit Leichtigkeit Millionen in dessen völkischen Dasein Zuwanderer integrieren.
Wirkung und Ursache der Völkerwanderung, ist Bestand der mit Deutschland nichts gemeinsam hat .
Die Verantwortlichen sollten zur Rechenschaft und finanzieller Abgeltung herangezogen werden ,als Abschreckung der Zukunft.








 
 63225 Langen, den 18.5. 2000.
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister.
 
In diesen Tagen jährte sich zum 55. Male der Tag der Niederwerfung des Dritten Reiches und der Kapitulation, mit der die Kriegshandlungen des 2 Weltkrieges auf deutschem Boden beendet wurden.
 
Leider wird in der Öffentlichkeit nicht mehr wahrgenommen, dass ungeachtet der Wiedervereinigung und des Fortbestandes des Deutschen Reiches als Völkerrechtssubjekt der Kriegszustand immer noch nicht durch einen Friedensvertrag beendet worden ist.
 
Dies wäre nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts, die laut Artikel 25GG unmittelbar geltendes deutsches Recht sind, längst überfällig.
 
 Der Deutschlandvertrag mit den drei Westmächten und die übrigen bilateralen Verträge mit anderen europäischen Staaten vermögen einen Friedensvertrag nicht zu ersetzen.
 
Die darin gemachten Vorbehalte schränken die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ein, was sich auf den verschiedensten Gebieten nachteilig auswirkt.
 
So betreiben die USA z. B. in Bayern (Bad Aibling). Funk und Abhöranlagen, mit denen auch der deutsche Funkverkehr überwacht werden kann.
 
 Dies führt laut einer Meldung des Fernsehens dazu, dass die deutsche Wirtschaft überwacht werden kann und Patente aus Deutschland in den USA auftauchen.
 
Auch in der Charta der UN ist festgeschrieben, dass Deutschland trotz seiner hohen finanziellen Beiträgen noch kein vollwertiges Mitglied ist und erheblichen zu und Eingriffs rechten der ehemaligen Siegermächte unterworfen ist.
 
In diesem Zusammenhang ist auch zu sehen, dass in letzter Zeit der Begriff der Reparationen aufgetaucht ist, die man längst vergessen glaubte.
 
Die Beispiele ließen sich fortsetzen.
 
Die konfiszierten deutschen Patente harren ebenso einer Regelung wie die abgetrennt Ost Gebiete (Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland)
 
 Und die Entschädigung der Vertriebenen und enteigneten Deutschen aus ihrer Heimat sowie für die völkerrechtswidrige Zwangsarbeit und Haft der deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion noch lange Jahre nach Kriegsende.
 
Während in Palästina seit Jahren über ein Friedensvertrag verhandelt wird, die Bundesrepublik für das Selbstbestimmungsrecht der Völker eintritt, die hierfür bei weitem nicht die Voraussetzungen mitbringen, ist das Thema des Friedensvertrages von der offiziellen Politik offenbar zu den Akten gelegt worden.
 
Dieser Zustand kann schon im Interesse der Rechtssicherheit nicht mehr länger hingenommen werden, wie gerade das Beispiel der Entschädigung der sogenannten Zwangsarbeiter zeigt.
 
Ich halte es für die verfassungsrechtlichen Pflichten der Bundesregierung, hier tätig zu werden, damit aus der gegenwärtigen Scheinsouveränität eine echte Souveränität wird.
 
Für eine Antworten wäre ich dankbar.
 
Mit freundlichen Grüßen Heinz.Reisz.





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